2. IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Am 18.5.2021 wurde das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 18.5.2021 wurde das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):
Am 7.5.2021 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 5.5.2021 ergeht eine Berichtigung von Formalia in Bezug auf den vorangegangenen Gesetzesbeschluss.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 4.5.2021 wird ein Antrag des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Bundesrat teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht, die die Bundesregierung gegen eine stärkere informatorische Einbindung der Länder angeführt hat. Die grundsätzliche Trennung der Verwaltungsräume und die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung von Bund und Ländern werde durch die Weitergabe von IT-Sicherheitsinformationen nicht berührt.
Darüber hinaus wird die fehlende Unterrichtungspflicht des Bundes gegenüber den Ländern kritisiert, diese solle normativ verankert werden.
Zuletzt sollten die föderalen Aspekte des grundgesetzlichen Kompetenzgefüges beachtet werden, insb. im Hinblick auf die Rechtsverordnung, die die Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse festlege, als bzgl. der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 28.4.2021 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse veröffentlicht. Es sei die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Durchsetzung der berechtigten Interessen der Länder geboten.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 23.4.2021 wird das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme veröffentlicht.
Am 23.4.2021 wird der ablehnende Entschließungsantrag der AfD Fraktion veröffentlicht.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 21.4.2021 wird die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses sowie der Bericht des Haushaltsausschusses veröffentlicht.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 21.4.2021 gibt der Innenausschuss "grünes Licht" für das von der Bundesregierung vorgelegte IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Bundestags.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 1.1.2021 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht.
Sehen Sie vertiefend hierzu auch die beiden Posts im CRonline Blog von Martin Schallbruch, Director of the Digital Society Institute, aus Juni und Dezember 2020.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 16.12.2020 hat die Bundesregierung den vorgelegten Entwurf des BMI beschlossen. Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des BMI.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Hier finden Sie die Synopse der Entwürfe des BMI vom 1.12. und vom 9.12., nach dem die Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf eingereicht waren.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 1.12.2020 hat hat das BMWi einen Entwurf zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme veröffentlicht.
Folgende Punkte soll das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erreichen:
- Stärkung des BSI
- Stärkung des Verbraucherschutzes
- Stärkung unternehmerischer Vorsorgepflichten
- Stärkung der staatlichen Schutzfunktion
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 3.4.2019 hat netzpolitik.org einen Referententwurf in Bezug auf ein neues IT-Sicherheitsgesetz des BMI vom 27.3.2019 geleakt. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung und ist daher noch nicht veröffentlicht.
Der Gesetzesentwurf soll Cyber- und Informationssicherheit gewährleisten. Im Mittelpunkt steht insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das neue umfangreiche Befugnisse erhalten soll. Auch das materielle Strafrecht soll verschärft werden.
Daneben soll ein ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen werden, welches die IT-Sicherheit von Produkten kennzeichnet.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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