Sechstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ( 6. TKGÄndG)
Am 8.11.2019 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 8.11.2019 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):Am 17.10.2019 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf in unveränderter Fassung angenommen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 16.10.2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie seine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Hierin wird empfohlen, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 23.9.2019 hat die Bundesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes inklusive einer Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates veröffentlicht.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 9.8.2019 hat die Bundesregierung einen Entwurf für das 6. Änderungsgesetz des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht.
Mit dem Gesetz soll die Verbreitung des Digitalradios gefördert werden. Außerdem werden EU-Vorgaben zur Gewährleistung der Interoperabilität von Radiogeräten und Höchstentgelte für Anrufe und SMS in nationales Recht umgesetzt.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2019_11_Beschl. BRat v. 08.11.2019 |
2019_10_Beschluss BT v. 17.10.2019 |
2019_10_Beschlussempfehlung des Ausschusses v. 16.10.2019 |
2019_9_Gesetzesentwurf BReg._6. TKGÄndG_v. 23.9.2019 |
2019_8_Gesetzesentwurf_BReg_6. TKGÄndG v. 09.08.2019 |