Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten
Am 4.10.2019 haben die Abgeordnete und die Fraktion der AfD einen Entwurf zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 4.10.2019 haben die Abgeordnete und die Fraktion der AfD einen Entwurf zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten veröffentlicht.
Der Entwurf wird insb. damit begründet, dass das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. ERV-Gesetz; vgl. BGBl I 2013, S. 3786 ff.) keine Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten gebracht habe. Zudem seien die mit der Systemumstellung auf das besondere elektronische An-waltspostfach beabsichtigten Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachungen nicht realisiert worden.
Insgesamt sollen die mit dem ERV-Gesetz eingeführten Pflichten aufgehoben werden. Anstelle eines aktiven Nutzungszwangs ab 2022 soll auf Freiwilligkeit und eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt werden.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2019_10_Gesetzesentwurf_AfD v. 04.10.2019 |