Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Am 3.7.2020 hat der Bundesrat in seiner Sitzung desselben Tages beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 3.7.2020 hat der Bundesrat in seiner Sitzung desselben Tages beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 19.6.2020 wurde der Beschluss des Bundestages vom 18.6.2020 veröffentlicht, wonach der erste Gesetzesentwurf für erledigt erklärt wird. Des weitern wurde der Beschluss des Bundestages zugunsten des Gesetzsentwurfs auf Grundlage der Empfehlung des Rechtsausschusses veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 17.6.2020 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs gestellt.

Am selben Tag hat der BT-Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung mitsamt Bericht veröffentlicht. Demnach empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die einvernehmliche Erledigterklärung des ersten Gesetzentwurfs.

Am selben Tag hat die Fraktion der AfD einen Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs gestellt, wonach u. a. die Begriffe "Hassrede", "Hasskriminalität" und vergleichbare Wendungen in der öffentlichen Kommunikation zu strafbaren Äußerungsdelikten im Internet zu unterlassen und das Augenmerk bei der Verfolgung von strafbaren Äußerungsdelikten im Internet nicht einseitig auf Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung zu richten, sondern das gesamte weltanschauliche und religiöse Spektrum dieser Taten in den Blick zu nehmen seien.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 8.4.2020 hat die Bundesregierung einern erneuten Entwurf veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 27.3.2020 hat der Bundesrat seine Stellungnahme aus der Sitzung desselben Tages veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 23.3.2020 haben der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat Empfehlungen für eine Stellungnahme ausgesprochen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 10.3.2020 haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität veröffentlicht. Anlass sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation online, insbesondere in den sozialen Medien, die sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichne. Oft erlangten die Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnis von den auf eine NetzDG-Beschwerde hin gelöschten strafbaren Inhalten, sodass das Ein-stellen solcher  Inhalte ohne  strafrechtliche  Konsequenzen bleibe und sich damit der Eindruck verstärke, das Internet entwickele sich zu einem rechtsfreien Raum.

Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne von § 1 Absatz 1 NetzDG vor, soweit sie nicht unter den Ausnahmetatbestand von § 1 Absatz 2 NetzDG fallen. Solche Anbieter sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das BKA zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können. Zusätzlich wird das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst, um den Handel mit kinderpornografischen Inhalten auszutrocknen.
Das Gesetz soll außerdem den Katalog der rechtswidrigen Inhalte des § 1 Absatz 3 NetzDG soll zudem um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB ergänzen.

Weiterhin soll der Straftatenkatalog des § 126 StGB - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - dahingehend zu erweitert werden, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein kann. Auch der Anwendungsbereich des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) soll erweitert werden, sodass zukünftig nicht nur die Billigung begangener oder versuchter Straftaten vom Tatbestand erfasst wird, sondern auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten.
Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig von einem Qualifikationstatbestand in § 185 StGB erfasst und im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.
§ 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) soll klarstellen, dass er auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelte.
Geplant ist auch eine Erweiterung des § 241 StGB (Bedrohung) dahingehend, dass zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst sei. Die Höchststrafe soll auf zwei Jahre erhöht werden und eine Qualifikation eingeführt, die als Höchststrafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht.
In § 46 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) sollen antisemitische Motive des Täters ausdrücklich als weiteres Beispiel für menschenverachtende Beweggründe und Ziele genannt werden, die bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.
In der StPO sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegen-über Telemediendiensteanbietern erweitert werden.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2020_07_Gesetzesbeschluss BR_BR-Drs. 339/20 (B)_3.7.

2020_06_Gesetzesbeschluss BT_BR-Drs. 339/20_19.6.

2020_06_Unterrichtung des BR_zur BR-Drs. 87/20_19.6.

2020_06_Entschließungsantrag AfD_BT-Drs. 19/20169_17.6.

2020_06_Änderungsantrag Grüne_BT-Drs. 19/20168_17.6.

2020_06_Beschlussempfehlung und Bericht Rechtsausschuss_BT-Drs. 19/20163_17.6.

2020_04_Gesetzesentwurf BReg_BT-Drs. 19/18470_8.4.

2020_03_Stellungnahme BR_BR-Drs. 87/20_27.3.

2020_03_Empfehlung Stellungnahme der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 87/1/20 (neu)_23.3.

2020_03_Gesetzesentwurf CDU/CSU und SPD_BT-Drs. 19/17741_10.3.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:37

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