Elektronische Wertpapiere
Am 24.2.2021 hat die Bundesregierung erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 24.2.2021 hat die Bundesregierung erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.
___________
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
Text der Vorversion(en):Am 1.2.2021 haben die Bundesratsausschüsse ihre Empfehlungen zum Entwurf abgegeben. Federführend war hierbei der Finanzausschuss.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
___________
Am 1.1.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Ziel des Gesetzes sei, das Wertpapierrecht zu modernisierung, da es ein Bedürfnis gebe, Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapie zu ermögilch, die elektronisch und ggf. mittels der Blockchain-Technologie begeben werden. Derzeit verlange das deutsche zivilrechtliche Wertpapierrecht aber zwingend eine Urkunde.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
___________
Am 11.8.2020 hat das Bundesfinanzministerium eine Meldung einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf können hier eingesehen werden. Des weiteren wurde ein Regierungsentwurf herausgegeben.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2021_01_Gesetzesentwurf BReg_BT-Drs. 19/26925_24.2. |
2021_01_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 8/21/1_1.2. |
2021_01_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 8/21_1.1. |
2020_11_Gesetzesentwurf BReg |
2020_11_Referentenentwurf |