Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
Am 19.8.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet) im BGBl., S. 3544 verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 19.8.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet) im BGBl., S. 3544 verkündet.
Text der Vorversion(en):Am 25.6.2021 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen.
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Am 24.6.2021 hat der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet) verabschiedet.
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Am 22.6.2021 hat der Rechtsausschuss seine Beschlussempfehlung, am 23.6.2021 seinen Bericht zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht.
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Am 10.2.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen veröffentlicht.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
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Am 27.11.2020 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches veröffentlicht, der eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet vorsieht. Unter anderem soll hiermit dem Handel mit verbotener Pornographie ein Riegel vorgeschoben werden.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
2021_08_Verkündung BGBl. |
2021_06_BR-Beschluss |
2021_06_BT-Beschluss |
2021_06_Bericht Rechtsausschuss |
2021_06_Beschlussempfehlung Rechtsausschuss |
2021_02_Regierungsentwurf |
2020_11_Referentenentwurf |