Änderung des E-Government-Gesetzes (Open Data und Datennutzung)
Am 22.7.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors im BGBl., S. 2941 (berichtigt S. 4114) verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 22.7.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors im BGBl., S. 2941 (berichtigt S. 4114) verkündet.
Text der Vorversion(en):Am 24.6.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors in der Ausschussfassung verabschiedet.
Außerdem hat der Freistaat Bayern einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, dieser möge feststellen, dass mit der Normierung die gesetzgeberische Zuständigkeit und die finanzielle Verantwortung zum Teil auseinanderfallen werden.
Am 25.6.2021 hat der Bundesrat die vom Freistaat Bayern beantragte Entschließung gefasst und beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen.
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Am 22.6.2021 hat der Wirtschaftsausschuss seine Beschlussempfehlung, außerdem der Haushaltsausschuss seinen Bericht veröffentlicht. Am 23.6.2021 hat der Wirtschaftsausschuss zudem einen Bericht veröffentlicht.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
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Am 12.3.2021 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen ausgegeben.
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Am 9.3.2021 hat der Bundestag ebenfalls den Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht.
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Am 12.2.2021 hat des Bundesrat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors veröffentlicht.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Am 17.12.2020 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors zur Beteiligung nach § 47 GGO veröffentlicht.
Damit soll einerseits die Open-Data-Regelung des Bundes ausgeweitet, andererseits die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie (EU) 2019/1024) umgesetzt werden.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2021_09_Berichtigung BGBl. |
2021_07_Verkündung BGBl. |
2021_06_BR-Beschluss |
2021_06_BR-Antrag Bayern |
2021_06_BT-Beschluss |
2021_06_Bericht Wirtschaftsausschuss |
2021_06_Beschlussempfehlung Wirtschaftsausschuss |
2021_06_Bericht Haushaltsausschuss |
2021_03_Empfehlungen BR-Ausschüsse_BR-Drs. 141/1/21_12.3. |
2021_03_Gesetzesentwurf BReg_BT-Drs. 19/27442_9.3. |
2021_02_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 141/21_12.2. |