Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Am 28.6.2021 wurde das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), im BGBl., S. 1982 verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 28.6.2021 wurde das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), im BGBl., S. 1982 verkündet.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
Text der Vorversion(en):Am 14.7.2020 wurde ein Referentenentwurf für ein "Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze" erstellt und erstmals über die Online-Plattform Heise geleaked.
Das Gesetz soll die Rechtsunsicherheit lösen, die durch das Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG bei Verbrauchern, die Telemedien und elektronischen Kommunikationsdienste nutzen, bei Anbietern von diesen Diensten und bei den Aufsichtsbehörden entstanden ist. Es soll einen wirksamen und handhabungsfreundlichen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre erleichtern, insbesondere in Bezug auf die erforderliche Einwilligung in die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten oder in das Speichern und Abrufen von Informationen auf Endeinrichtungen der Endnutzer.
Sehen Sie hierzu vertiefend den CR-Blogbeitrag von Kiparski am 6.8.2020 sowie den Beitrag von Föhlisch am 24.8.2020.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
2021_06_Verkündung BGBl. |
2020_07_RefE v. 14.7.2020 |