Gesetz zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG)
Am 24.6.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf abgelehnt.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 24.6.2021 hat der Bundestag den von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG) in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.
Text der Vorversion(en):Am 10.6.2021 hat der Innenausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht veröffentlicht. Darin wird empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
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Am 18.5.2021 haben diverse Abgeordnete sowie die Fraktion der FDP einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG) veröffentlicht.
Das neue DSAufsichtsG soll die Befugnisse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit außerhalb der DSGVO, die in § 16 Abs. 2 BDSG geregelt sind, den unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 47 Abs. 2 JI-Rl anpassen.
Die Formulierungen "Beanstandung" und "Warnung" aus § 16 Abs. 2 BDSG seien keine "wirksamen Abhilfebefugnisse" i.S.d. Art. 47 Abs. 2 JI-RL.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
2021_06_Beschlussempfehlung |
2021_05_Gesetzentwurf |