Effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und Erfassung des Cyberstalkings
Am 17.8.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution) im BGBl., S. 3513 verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 17.8.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution) im BGBl., S. 3513 verkündet.
Text der Vorversion(en):Am 25.6.2021 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen.
____________
Am 24.6.2021 hat der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution) verabschiedet.
Ebenfalls beschlossen hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (mehr dazu hier).
____________
Am 22.6.2021 hat der Rechtsausschuss seine Beschlussempfehlung, am 23.6.2021 seinen Bericht zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht.
____________
Am 12.5.2021 wurde die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht.
____________
Am 7.5.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Gesetz beschlossen.
____________
Am 26.4.2021 haben die Ausschüsse des Bundesrats eine Beschlussempfehlung herausgegeben.
____________
Am 19.4.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings" veröffentlicht. Ziel ist ein besserer Schutz vor digitalem Stalking.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2021_08_Verkündung BGBl. |
2021_06_BR-Beschluss |
2021_06_BT-Beschluss |
2021_06_Bericht Rechtsausschuss |
2021_06_Beschlussempfehlung Rechtsausschuss |
2021_05_Gegenäußerung Bundesregierung |
2021_05_Stellungnahme Bundesrat |
2021_05_Beschlussempfehlungen Bundesrats-Ausschüsse |
2021_04_Gesetzentwurf Bundesregierung |