Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Am 11.10.2021 wurde das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften im BGBl., S. 4607 verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 11.10.2021 wurde das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften im BGBl., S. 4607 verkündet.
Text der Vorversion(en):Am 17.9.2021 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen.
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Am 24.6.2021 hat der Bundestag das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften verabschiedet.
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Am 22.6.2021 hat der Rechtsausschuss seine Beschlussempfehlung, am 23.6.2021 seinen Bericht veröffentlicht.
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Am 10.2.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften veröffentlicht.
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Am 18.12.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten veröffentlicht.
Durch die Änderung der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2021_10_Verkündung BGBl. |
2021_09_BR-Beschluss |
2021_06_BT-Beschluss |
2021_06_Bericht Rechtsausschuss |
2021_06_Beschlussempfehlung Rechtsausschuss |
2021_02_Regierungsentwurf |
2020_12_Referentenentwurf |