EU-Maschinenverordnung
Am 29.6.2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (Verordnung über Maschinenprodukte) im Amtsblatt veröffentlicht. Diese wird nach einer Übergangszeit von 3,5 Jahren ab dem 20.1.2027 in Kraft treten. Zeitgleich wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU außer Kraft treten.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 29.6.2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (Verordnung über Maschinenprodukte) im Amtsblatt veröffentlicht. Diese wird nach einer Übergangszeit von 3,5 Jahren (42 Monaten) ab dem 20.1.2027 in Kraft treten. Zeitgleich wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU außer Kraft treten. Den Verordnungstext finden Sie hier.
Text der Vorversion(en):Am 18.4.2023 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte (EU-Maschinenverordnung) mit 595 zu 7 Stimmen in erster Lesung zugestimmt.
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Am 15.12.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über die Sicherheitsanforderungen für Maschinenprodukte erzielt.
Lediglich sechs Maschinenkategorien sollen einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle unterliegen; der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte noch 25 Maschinenkategorien mit verpflichtender Bewertung vorgesehen. Änderungen ergeben sich außerdem in Bezug auf die Balance zwischen digitaler und papiergebundener Dokumentation und den Anwendungsbereich der Verordnung; kleine Privatfahrzeuge bzw. Leichtelektrofahrzeuge (bspw. Elektroroller und Elektrofahrräder) sollen nicht davon ausgeschlossen werden. Die Verordnung muss von beiden Organen (Parlament und Rat) noch förmlich verabschiedet werden.
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Am 24.6.2022 hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zur EU-Maschinenverordnung beschlossen. Es folgen Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.
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Am 5.5.2022 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur EU-Maschinenverordnung beschlossen.
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Am 17.9.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung über Maschinenprodukte beschlossen.
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Am 6.9.2021 haben die Ausschüsse des Bundesrates eine Beschlussempfehlung veröffentlicht.
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Am 21.4.2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte" vorgelegt.
Gleichzeitig wurde ein "Gesetz über künstliche Intelligenz" vorgeschlagen. Zu den Vorschlägen siehe auch den Newsbeitrag vom 21.4.2021.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2023_06_Verordnungstext |
2022_12_Trilog-Einigung |
2022_06_Standpunkt Rat der EU |
2022_05_Standpunkt EU-Parlament |
2021_09_BR-Beschluss |
2021_09_Empfehlungen der BR-Ausschüsse |
2021_04_Kommissionsvorschlag |