Mobilfunk-Warn-Verordnung (MWV)
Am 6.12.2021 wurde die Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung) im BGBl. verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 7.12.2021 trat die Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung) in Kraft, nachdem sie am 1.12.2021 erlassen und am 6.12.2021 im BGBl., S. 5046 verkündet worden war.
Text der Vorversion(en):Am 26.11.2021 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung gem. Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen.
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Nachdem das Innen- und das Verkehrsministerium ihr Einvernehmen mit der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung) erteilt haben, wurde die Verordnung am 3.11.2021 dem Bundesrat zugeleitet, damit dieser darüber beschließen kann.
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Am 7.10.2021 hat das BMWi den Referentenentwurf einer Mobilfunk-Warn-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung konkretisiert die Pflichten im Zusammenhang mit der Versendung von Warnungen vor Katastrophen oder größeren Notfällen an Mobilfunkendgeräte mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie und gestaltet diese aus. Sie richtet sich an die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze und die Mobilfunkdiensteanbieter. Die Pflichten wurden durch das Aufbauhilfegesetz 2021 (BGBl. I S. 4147) eingeführt, der neue § 164a TKG (ab 1.12.2021) enthält Vorgaben zu öffentlichen Warnungen.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2021_12_Verkündung BGBl. |
2021_11_BR-Beschluss |
2021_11_Mobilfunk-Warn-Verordnung |