Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Am 28.2.2022 haben Bundesratausschüsse Empfehlungen für eine Stellungnahme herausgegeben.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 28.2.2022 haben der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, eine Stellungnahme herauszugeben. Der Bundesrat möge u. a. feststellen, dass die Begriffsbestimmung "digitale Arbeitsplattform" sehr weit gefasst sei. Sie umfasse Dienstleistungsanbieter, bei denen die Organisation der von der Person geleisteten Arbeit nicht nur untergeordneter und rein nebensächlicher Natur sei, und schließe lediglich Anbieter von Dienstleistungen konkret aus, deren Hauptzweck in der Nutzung oder im Angebot von Gütern bestehe. Außerdem möge die Bundesregierung die Datenlage zur Plattformökonomie verbessern und eine aussagekräftige Datengrundlage schaffen, die Auskunft über das Ausmaß der Plattformökonomie in Deutschland sowie zu den über digitale Arbeitsplattformen arbeitenden Personen, insbesondere zu deren Beschäftigungsstatus und Versicherungspflicht, gebe.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

       ___________

Text der Vorversion(en):


Am 9.12.2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit veröffentlicht. Bereits jetzt arbeiteten über 28 Millionen Personen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 werde diese Zahl voraussichtlich auf 43 Millionen ansteigen. Die Dienstleistungen reichten von Warenzustellung bis Übersetzungen oder Design. Digitale Arbeitsplattformen förderten innovative Dienstleistungen und neue Geschäftsmodelle und eröffneten Verbrauchern und Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten. Ca. ein Zehntel der Tätigen befänden sich einem Untergebenenverhältnis zu den Betreibern der digitalen Arbeitsplattform, deren Beschäftigungsstatus mitunter falsch als Selbständige eingestuft sei, obgleich es sich vielmehr um Arbeitnehmer handelt. Diese Personen seien besonders gefährdet, schlechte Arbeitsbedingungen und einen unzureichenden Zugang zum Sozialschutz zu haben. Infolge der Falscheinstufung kämen sie nicht in den Genuss der Rechte und des Schutzes, die ihnen als Arbeitnehmer zustehen. Zu diesen Rechten gehörten das Recht auf einen Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, gleiches Entgelt für Männer und Frauen und das Recht auf bezahlten Urlaub sowie ein verbesserter Zugang zum Sozialschutz bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter. Die Richtlinie will Mindestnormen für Arbeitsbedingungen dieser Gruppe festlegen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2022_03_BR-Stellungnahme_BR-Drs. 846/21 (Beschluss)_11.3.2022

2022_02_Empfehlung der BR-Ausschüsse für Stellungnahme_846/1/21_28.2.2022

2021_12_Richtlinienvorschlag der EU-Kommission_2021/0414 (COD)_9.12.2021



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.04.2022 18:07

zurück zur vorherigen Seite