VO über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
Am 11.3.2022 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gefasst.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 11.3.2022 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gefasst.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):Am 28.2.2022 haben der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss dem Bundesrat eine Empfehlung gegeben, wie zum Entwurf Stellung zu nehmen sei. Der Bundesrat möge u. a. darauf hinweisen, datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen, klar und eindeutig zu bestimmen, um zu vermeiden, dass unter Verweis auf Auslegungsunsicherheiten beim Datenschutz von einem effektiven Einsatz neuer Kommunikationsverfahren abgesehen werde. Klargestellt werden solle zudem der sachliche Anwendungsbereich für Videokonferenzen nach Artikel 7 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags, damit der angestrebte weite Anwendungsbereich auch tatsächlich in der Praxis ausgeübt werde.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 1.12.2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit veröffentlicht. Sie zielt darauf ab, effiziente grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit zu ermöglichen, wofür es eine sichere, zuverlässige und zeiteffiziente Kommunikation zwischen den Gerichten und zuständigen Behörden ohne unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand oder Gefährdung durch Umstände höherer Gewalt.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2022_02_Empfehlung der BR-Ausschüsse für Stellungnahme_15/1/22_28.2.2022 |
2021_12_Anhänge 1-3 zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission_2021/0414 (COD)_1.12.2021 |
2021_12_Richtlinienvorschlag der EU-Kommission_2021/0414 (COD)_1.12.2021 |