Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen
Am 8.3.2022 haben die Länder Saarland und Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag gestellt.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 8.3.2022 haben die Länder Saarland und Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag gestellt, um einen Sondertatbestand für das Betreiben von Plattformen vor, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten nach § 184b StGB mit kinderpornographischen Inhalten, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, zu ermöglichen oder zu fördern. Die bestehende Strafvorschrift zum Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB soll insoweit durch einen Absatz ergänzt werden. Dazu passend sollen einige strafprozessuale Regeln überarbeitet werden.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2022_03_Gesetzesantrag Länder Saarland und Bayern_BR-Drs. 102/22_8.3.2022 |