EU-Richtlinie zum Schutz vor "SLAPP-Klagen"
Am 27.4.2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer "Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung)" veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 27.4.2022 hat die Europäische Kommission eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung)" vorgeschlagen.
Diese Klagen werden regelmäßig als "SLAPP-Klagen" (strategic lawsuit against public participation) bezeichnet und durch einflussreiche Personen, Gruppen, Unternehmen oder auch staatliche Organe gegen solche Parteien eingeleitet werden, die hinsichtlich Angelegenheiten von öffentlichem Interesse unerwünschte Kritik an den Klägern äußern oder Sachverhalte anprangern. Zweck der Verfahren sind die Einschüchterung und die Ressourcenerschöpfung der Beklagten, um diese von der Fortsetzung ihrer Arbeit abzuhalten.
Als "klassische Betroffene" solcher Verfahren werden Journalisten, Menschenrechtler, Medien, Verlage, zivilgesellschaftliche Organisationen (bspw. im Bereich des Umweltschutzes) sowie Forscher und Wissenschaftler, die sich öffentlich beteiligen, genannt. Betroffen sind häufig Anschuldigungen wie Verleumdung, Verstöße gegen den Datenschutz oder Gesetze zum Schutz der Privatsphäre.
Besondere Schutzmaßnahmen gegenüber strategischen Klagen gegen die öffentliche Beteiligung bestehen in keinem EU-Mitgliedstaat und werden derzeit lediglich von wenigen Staaten erwogen. Ziel des Vorschlags sind die Einführung von Verfahrensgarantien und eine verbesserte Verteidigungsmöglichkeit der Betroffenen.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2022_04_Kommissionsvorschlag |