Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (Umsetzung)
Am 08.04.2022 hat die Bundesregierung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/784 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, das "Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz" (TerrOIBG), veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 08.04.2022 hat die Bundesregierung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/784 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, das "Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz" (TerrOIBG), veröffentlicht und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet.
Um die Verpflichtungen der Verordnung, die ab dem 07.06.2022 unmittelbare Anwendung findet, vollständig zu erfüllen, sind gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, insbesondere Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten nationalen Behörden sowie zur Ausgestaltung der Bestimmungen im nationalen Ordnungswidrigkeitenrecht.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2022_04_Gesetzentwurf |