VO für einheitliche Regeln zur Vertreterbestellung für Beweiserhebung in Strafverfahren
Am 28.7.2023 wurde die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 28.7.2023 wurde die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):
Am 28.6.2022 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Einigung über die Kernbestandteile des Rechtsrahmens für einheitliche Regeln zur Vertreterbestellung für Beweiserhebung in Strafverfahren erzielt. Der ursprüngliche Vorschlag, einzusehen hier, erging bereits 2018. Inländische Behörden würden auf Grundlage der neuen Vorschriften in die Lage versetzt, elektronische Beweise direkt von Providern in anderen Mitgliedsstaaten anzufordern oder Datennutzung für die Zukunft zu untersagen. Es sollen sowohl eine Richtlinie als auch eine Vorordnung erlassen werden. Die näheren Details stehen noch zur Einigung aus. Der prozessuale Stand der Verordnung kann hier eingesehen werden.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2023_07_EU-Amtsblatt L 191/118_28.7.2023 |
2018_04_Kommissionsvorschlag_COM(2018) 226 final_17.4.2018 |