Gigabit-Infrastrukturverordnung

Am 5.12.2023 hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt beschlossen, sodass die Trilog-Verhandlungen beginnen können.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 5.12.2023 hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt beschlossen, sodass die Trilog-Verhandlungen beginnen können.

Text der Vorversion(en):


Am 16.6.2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Gigabit-Infrastrukturverordnung beschlossen. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Kostenreduzierung, Beschleunigung des Netzausbaus, Effizienz des Netzausbaus und Einheitlichkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aus Sicht erscheint die Umsetzung der Regelungen als Richtlinie allerdings zielführender.

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Am 23.2.2023 hat die Europäische Kommission den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU" (Gigabit-Infrastrukturverordnung bzw. Gigabit Infrastructure Act) veröffentlicht. Ziel dieses Vorschlags sind die Beschleunigung und Kostenreduzierung beim Ausbau von Glasfasernetzen in der Europäischen Union.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2023_12_Standpunkt (Rat der EU)

2023_06_Stellungnahme (Bundesrat)

2023_02_Verordnungsvorschlag (Kommission)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2023 15:13

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