Prüm II (Verordnung)
Am 29.11.2023 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) den während der Trilog-Gespräche ausgehandelten Kompromiss für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen die vorläufige Einigung noch formell beschließen; die Annahme des Kompromisses soll voraussichtlich im Februar 2024 stattfinden.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 29.11.2023 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) den während der Trilog-Gespräche ausgehandelten Kompromiss für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen.
Dieser sieht zur Wahrung der Grundrechte beim Datenaustausch eine Sorgfaltspflichtklausel vor, um die Ausdehnung von Datenabfragen zu rechtfertigen. Die Datenfreigabe soll außerdem einer menschlichen Überprüfung unterliegen und weiterhin nicht vollständig automatisiert werden.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen die vorläufige Einigung noch formell beschließen; die Annahme des Kompromisses soll voraussichtlich im Februar 2024 stattfinden.
Text der Vorversion(en):Am 20.11.2023 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung bei den Trilog-Verhandlungen für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit erzielt.
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Am 26.5.2023 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments seinen Bericht zum Vorschlag für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit veröffentlicht. Am 12.6.2023 hat das Europäische Parlament dem Beginn von Trilog-Verhandlungen auf Grundlage des LIBE-Berichts zugestimmt.
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Am 10.6.2022 hat der Rat der Europäischen Union seine allgemeine Ausrichtung für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen.
Ziel des Prüm-Rahmens ist die Erleichterung des automatisierten Austauschs von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregisterdaten zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten zwischen den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern. Dadurch können die nationalen Datenbanken in den Mitgliedstaaten von den Strafverfolgungsbehörden abgefragt und die entsprechenden Daten anschließend angefordert werden.
Der Datenaustausch soll durch "Prüm II" auf weitere Datenkategorien (bspw. Gesichtsbilder, bestimmte Kriminalakten, Führerscheindaten) ausgeweitet werden. Auch die technische Infrastruktur zur Unterstützung des Datenaustauschs soll durch die Einrichtung eines zentralen Routers statt direkter Verbindungen zwischen den nationalen Datenbanken modernisiert werden. Außerdem soll das Europäischen Polizeiamt (Europol) in das Prüm-System integriert werden.
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Am 8.12.2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit ("Prüm II") und zur Änderung der verschiedener Beschlüsse und Verordnungen veröffentlicht. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission im Rahmen des "EU Police Cooperation Code" auch den Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Information Exchange Directive, siehe dazu hier im Gesetzgebungsreport) und eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit vorgelegt.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2023_11_Trilog-Einigung |
2023_05_Bericht (LIBE-Ausschuss) |
2022_06_Allgemeine Ausrichtung (Rat) |
2021_12_Vorschlag (Kommission) |