RL zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur (CER-RL)

Am 27.12.2022 wurde die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 27.12.2022 wurde die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am 06.12.2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 22.11.2022 hat der Europäische Parlament dem Gesetzestext zugestimmt, gefolgt vom Rat der Europäischen Union am 08.12.2022.

Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 16.12.2020 hat die Europäische Kommission Vorschlag für eine Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen herausgegeben. Hintergrund des Richtlinienvorschlages ist die Beseitigung von Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur zum Schutze der EU-Bürger und ihrer Lebensgrundlagen. Hierzu solle die Widerstandskraft dieser Einrichtungen erhöht werden, u. a. durch Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung, denn Störungen könnten grenzüberschreitend auftreten und dabei potentiell europaweite Auswirkungen entfalten. Mit dieser Richtlinie solle die NIS-Richtlinie ersetzt werden.

Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2022_12_ EU-Amtsblatt L 333/164_27.12.2022

2020_12_Annex zum Kommissionsvorschlag_Drs. COM(2020) 829 final_16.12.2020

2020_12_Kommissionsvorschlag_Drs. COM(2020) 829 final_16.12.2020



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.01.2024 14:03

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