VO zur Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors
Am 27.12.2022 wurde das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 27.12.2022 wurde das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es ist am 16.1.2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 17.1.2025.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):Am 24.09.2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors herausgegeben. Sie sei Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors, eines Maßnahmenpakets, das darauf abziele, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial des digitalen Finanzwesens weiter zu erschließen und zu fördern und gleichzeitig mögliche Risiken zu mindern. Mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) seien Chancen, aber auch Risiken verbunden; für das Finanzsystem der EU seien sie eine Herausforderung für die Betriebsstabilität, die Leistungsfähigkeit und die Systemstabilität.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2022_12_EU-Amtsblatt L 333/1_27.12.2022 |
2020_09_Kommissionsvorschlag Finanzsektorbetriebsstabilitsverordnung_COM(2020) 595 final_24.09.2020 |