Digital Services Act (deutsches Gesetz zur Umsetzung)
Am 5.4.2024 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 21.3.2024 veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 5.4.2024 hat der Bundesrat einen Beschluss und einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 21.3.2024 veröffentlicht. Im Rahmen des Beschlusses nahm des Bundestag die Entschließung unter Buchstabe b auf BT-Drs. 20/10755 an. Der Gesetzesbeschluss enthielt beigefügte Maßgaben.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):Am 20.3.2024 hat der Bundestagsausschuss für Digitales eine Beschlussempfehlung herausgegeben. Der Ausschuss empfahl mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke, den geänderten Gesetzesentwurf anzunehmen. Des weiteren empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD, eine Entschließung hinzuzufügen.
Am selben Tag hat der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung herausgegeben. Er hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie der Gruppe BSW bei Stimmenthaltung der Gruppe
Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Ebenfalls am selben Tag hat die Fraktion der CDU/CSU Entschließungsantrag herausgegeben. Darin kritisiert sie u. a., monatelange interner Streitigkeiten innerhalb der Bundesregierung hätten dazu geführt, dass der Gesetzesentwurf sehr spät durch das Bundeskabinett gebracht wurde; nach Ansicht der Fraktion zu spät, um den Koordinator für digitale Dienste noch rechtssicher bis zum Fristablauf benennen zu können.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 7.2.2024 hat die Bundesregierung eine Unterrichtung veröffentlicht, in der sie sich mit der Stellungnahme des Bundesrates auseinandersetzt.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 2.2.2024 hat der Bundesrat eine den Empfehlungen der Ausschüsse entsprechende Stellungnahme herausgegeben.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 19.1.2024 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen für eine Stellungnahme veröffentlicht.
Demnach möge der Bundesrat u. a. anregen, die vorgeschlagene Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch die jeweilige Aufsichtsbehörde der Länder im Sinne des § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes zu ersetzen. Die Zuständigkeitsübertragung begegne erheblichen Einwänden und überzeuge auch aus verfahrensökonomischen Gesichtspunkten nicht, denn Adressaten der Verpflichtungen nach Artikel 26 und 28 DSA seien ausschließlich nicht öffentliche Stellen (Unternehmen als Anbieter von Online-Plattformen), deren Datenverarbeitung nach § 40 BDSG der Datenschutzkontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder unterliege.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 15.1.2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (siehe Digital Services Act) sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht.
Der DSA gilt ab dem 17.2.2024. Mit dem Umsetzungsgesetz kommt Deutschland der Zielsetzung nach, einen horizontalen Rechtsrahmen in der EU zu schaffen, also einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Kategorien digitaler Vermittlungsdienste.
Der Gesetzentwurf schaffe vor allem einen Rechtsrahmen für die behördliche Überwachung der Einhaltung von DSA-Vorschriften durch Anbieter von Vermittlungsdiensten. Zu diesem Zweck werde insbesondere eine zentrale Stelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und für die Durchsetzung
des DSA benannt: Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste werde innerhalb der zuständigen Bundesnetzagentur eingerichtet, um eine wirksame und zugleich unabhängige Aufsicht über digitale Vermittlungsdienste zu gewährleisten. Der vorliegende Entwurf regele auch Organisation und Funktion der Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Ergänzend würden Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen und für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen. Zudem würden - wo nicht bereits durch den DSA geregelt - Befugnisse der vorgenannten Stellen festgelegt. Der Gesetzentwurf regele ebenfalls die Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Stellen mit weiteren Behörden, deren Zuständigkeit im Einzelfall berührt werden könne. Der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA werde durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft. Ergänzend würden erforderliche Gesetzesänderungen vorgenommen, um nationales Recht an die Terminologie des DSA anzupassen.
Autorin: Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2024_04_BT-Gesetzesbeschluss_BR-Drs. 153/24_5.4.2024 |
2024_04_BT-Gesetzesbeschluss_zu BR-Drs. 153/24_5.4.2024 |
2024_03_Entschließungsantrag CDU/CSU_BT-Drs. 20/10757_20.3.2024 |
2024_03_Bericht Haushaltsausschuss_BT-Drs. 20/10756_20.3.2024 |
2024_03_Beschlussempfehlung und Bericht Digitalausschuss_BT-Drs. 20/10755_20.3.2024 |
2024_02_Unterrichtung durch BReg_BT-Drs. 20/10281_7.2.2024 |
2024_02_BR-Stellungnahme_BR-Drs. 575/23 (Beschluss)_2.2.2024 |
2024_01_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Dres. 676/1/23_19.1.2024 |
2024_01_BT-Gesetzesentwurf_BT-Drs. 20/10031_15.1.2024 |