Aktuell in der CR
Künstliche Intelligenz und Datenschutz im Human Resource Management (Joos/Meding, CR 2020, 834)Künstliche Intelligenz findet zunehmend Einzug in die betriebliche Realität. So hat z.B. die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Bundestags viele Anwendungsfälle von KI in der Arbeitswelt skizziert. Angesichts der aktuellen Entschließung des Europäischen Parlaments zu den ethischen Aspekten von KI und Robotik ist davon auszugehen, dass die Bestrebungen hin zu einer gesetzlichen Regelung von KI nochmals Fahrt aufnehmen. Gleichwohl stellt der Einsatz von KI viele betriebliche Akteure nach wie vor, insbesondere mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vor hohe Herausforderungen. Der Beitrag stellt die wichtigsten technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Fragestellungen rund um die Transparenz und Erklärbarkeit von algorithmischen Entscheidungen dar.
Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei „intelligenten“ Arbeitgeberentscheidungen
INHALTSVERZEICHNIS:
I. Einleitung
II. Grundlagen und Begriffsbestimmung
1. „Klassische“ Statistik als Vorstufe zu KI
2. Begriffsbestimmung: Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
a) Abgrenzung
b) Historie der KI-Forschung
c) Neuronale Netzwerke und „Deep Learning“
III. KI im Human Resource Management
1. Anwendungsfälle in der Personalarbeit
2. Schwachstellen und Manipulation von KI
3. Technisch-Organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
a) Datenschutzrechtliche Vorüberlegungen des Arbeitgebers
b) Datenschutzrechtliche Verarbeitungsgrundsätze und Vorkehrungen
c) Transparenz und Erklärbarkeit
d) Treu und Glauben, Fairness und Integrität
IV. Zusammenfassung
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I. Einleitung |
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Das breite Themenfeld der Künstlichen Intelligenz („KI“) ist von großem Interesse in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Die „Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zu dem Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien1 „ enthält konkrete Empfehlungen an die Europäische Kommission. Der Beschluss betont zwar die enormen Potentiale dieser Zukunfts- und Schlüsseltechnologie, mahnt aber eine gesetzliche Regelung hinsichtlich eines ethischen Einsatzes und der diskriminierungsfreien Nutzung von KI an. Auch die Anzahl der wissenschaftlichen Zitationen aus dem Bereich steigen stark an2, wobei einige die Entwicklungen mit großer Sorge sehen, andere hingegen ganz neue Möglichkeiten für die menschliche Entwicklung erblicken3. Neben der gesellschaftlichen Verantwortung und den enormen ökonomischen Potenzialen, stellt die Entwicklung und der praktische Einsatz4 von KI die Anwender aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig noch vor enorme Herausforderungen5. Oftmals wird auch die „KI-Festigkeit der DS-GVO6 „ diskutiert. Zunehmend kommt KI auch in der Personalarbeit, Personalentwicklung und „smarten“ Arbeitgeberentscheidungen zum Zug7. Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Bundestags hat jüngst in einer vorläufigen Zusammenfassung zur KI in der Arbeitswelt festgestellt, dass Anwendungsbereiche für KI im Betrieb künftig „beispielsweise in der Personalverwaltung, der Bewerberauswahl, der Arbeitssteuerung und -kontrolle, der Entscheidungsfindung, der Assistenz und Kommunikation“ sein werden8. Nicht verkannt wird, dass es beim Einsatz von KI im Beschäftigtenkontext ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sowie der „Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit“ liegen wird9. Dieses Transparenzgebot10, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, stellt des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO , welches mit Blick auf die Betroffenenrechte der Art. 12 ff. DSGVO und die umfassenden zu verarbeitenden Datenmengen, für eine „Explainable Artificial Intelligence11 „ unerlässlich sind. Der Verantwortliche muss gewährleisten, dass der Einsatz frei von Diskriminierungen erfolgt12. Dieser Beitrag hat daher zwei Hauptziele: |
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- Zum einen sollen die Begriffe der KI und des Maschinellen Lernens erörtert und für betriebliche Akteure verständlich dargestellt werden. Hierbei wird auf aktuelle Forschungsergebnisse in Bezug auf Transparenz und Erklärbarkeit, Fairness und Privacy eingegangen und datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie diesbezügliche Lösungsansätze für die Praxis dargestellt13. - Ferner sollten technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO beschrieben werden, die beim Einsatz von KI in Frage kommen. |
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II. Grundlagen und Begriffsbestimmung |
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In der Praxis zeigt sich, dass hinsichtlich der Begrifflichkeiten der KI und des Maschinellen Lernens noch erhebliche Unsicherheiten bestehen und sich dahinter oftmals eine „Familie von ähnlichen Technologien14 „ verbirgt oder es sich lediglich um statistisch-mathematische Verfahren handelt15. Um diese unterschiedlichen Begrifflichkeiten im betrieblichen Kontext besser einordnen zu können, sind zunächst grundlegende Kenntnisse zu Statistik, der KI und des Maschinellen Lernens darzustellen. |
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1. „Klassische“ Statistik als Vorstufe zu KI |
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Die klassische Statistik kann als Wissenschaft zur Analyse von Daten bezeichnet werden16 und die modernen Methoden der KI sind eng mit Arbeiten der Statistik verbunden17. Ein einfaches Modell ist die Regression. Hierbei wird der Versuch unternommen, (...) |
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