Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Hier geht's direkt zum Selbststudium | Hier geht's zur Erstregistrierung | |
5 Stunden Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO mit der CR abdecken!
Alle Beiträge mit Lernerfolgskontrollen finden Sie in den Heften und auch online. Bei Fragen zu Ihrem Online-Zugang einfach anrufen: 0221 93738-997.
Wie funktioniert's?
Seit Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen müssen Fachanwälte gem. § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. 5 Zeitstunden dürfen dabei im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden.
Die neuen Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre der CR erfüllen, indem Sie bei uns mit exklusiven Online-Tests ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben.
Wir bieten im Laufe des Jahres viele Beiträge der CR für das FAO-Selbststudium an und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre von 5-6 Seiten pro Heft jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren online Fragen zu den Beiträgen stellen.
Selbststudium in 3 Schritten:
1. Registrierung und Log-in
Sie sind noch nicht für die Online-Nutzung registriert? Bei Fragen einfach anrufen: 0221 93738-997.
Schon registriert? Dann melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort hier an:
2. Lektüre
Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich mit dem Button "15 FAO" gekennzeichnet. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten pro Heft entspricht einer Stunde Selbststudium. Das sind im Regelfall zwei Aufsätze bzw. Rechtsprechungsbearbeitungen.
Lesen Sie den Beitrag zum Zweck des Selbststudiums gründlich durch.
3. Lernerfolgskontrolle
Beantworten Sie nun die nach dem Login zu sehenden Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen können.
Fragen zur Technik?
Sollten Sie Rückfragen zur Registrierung oder zum Verfahren haben, kontaktieren Sie unsere Hotline.
Hotline
montags bis freitags 9.00 - 13.00 Uhr
Tel.: 0221/93738-777
hotline@otto-schmidt.de