Datentransfers innerhalb und außerhalb der EU: Kommission gibt Unternehmen Standardvertragsklauseln an die Hand
Die Europäische Kommission hat heute (4.6.2021) Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dabei hat sie auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt.
„Die modernisierten Standardvertragsklauseln bieten Unternehmen ein nützliches Instrument, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten, sowohl für ihre Aktivitäten innerhalb der EU als auch für internationale Datenübermittlungen“, so Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Eine Standardvertragsklausel bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, eine zweite zur Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.
Die neuen Instrumente bieten europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit und helfen insbesondere KMU, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Sie stellen außerdem sicher, dass die Daten der Bürger geschützt werden. Die Klauseln berücksichtigen die gemeinsame Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten, die Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation sowie die Stellungnahme der Vertreter der Mitgliedstaaten.
Der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, sagte: „In unserer modernen digitalen Welt ist es wichtig, dass Daten mit dem nötigen Schutz weitergegeben werden können - innerhalb und außerhalb der EU. Mit diesen verschärften Klauseln geben wir den Unternehmen mehr Sicherheit und Rechtssicherheit für die Datenübermittlung. Nach dem Schrems-II-Urteil war es unsere Pflicht und Priorität, benutzerfreundliche Instrumente zu entwickeln, auf die sich Unternehmen voll und ganz verlassen können. Diese Aufgabe ist erfüllt. Dieses Paket wird Unternehmen maßgeblich dabei helfen, die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.“
Weitere Informationen:
Standardvertragsklauseln zur Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern