"Zustimmungs"-Pop-ups von Google rechtswidrig?

Nach Einschätzung des Irish Council for Civil Liberties (ICCL) wurde das Einwilligungssystem des IAB Europe, auf das sich Google und große Teile der Tracking-Branche stützen, von der Datenschutzaufsicht in Belgien (APD) nun als rechtswidrig eingestuft. Die Online-Werbebranche und ihr Branchenverband "IAB Europe" sollen die Rechte von Millionen Europäern aus der Datenschutz-Grundverordnung verletzt haben.

Laut ICCL hat IAB Europe die irreführenden "Zustimmungs"-Pop-ups entwickelt, die auf fast allen (mehr als 80 %) europäischen Websites und Apps erscheinen. Dieses System ist als "Transparency & Consent Framework" (TCF) des IAB Europe bekannt. Diese Pop-ups geben vor, den Menschen die Kontrolle darüber zu geben, wie ihre Daten von der Online-Werbebranche verwendet werden. Laut ICCL hat es aber tatsächlich keinen Effekt, was von den Nutzern angeklickt wird.

Wie ICCL weiter ausführt, wusste der IAB Europe schon vor der Einführung des Zustimmungssystems, dass herkömmliche Tracking-basierte Werbung mit der GDPR nicht vereinbar ist. Das liege daran, dass das primäre Tracking-basierte Anzeigensystem, genannt Real-Time Bidding (RTB), das Verhalten und die realen Standorte von Internetnutzern milliardenfach am Tag an Tausende von Unternehmen sendet. RTB sei die größte Datenpanne, die je verzeichnet wurde. Es gebe keine Möglichkeit, Daten in diesem System zu schützen.

Die belgische Datenschutzbehörde stehe kurz vor der Verabschiedung eines Entscheidungsentwurfs, in dem festgestellt wird, dass das "Zustimmungs"-Pop-up-System des IAB Europe gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt:

"Google und die gesamte Tracking-Branche stützen sich auf das Einwilligungssystem des IAB Europe, das sich nun als illegal erweisen wird", sagte Dr. Johnny Ryan vom ICCL. "IAB Europe hat ein gefälschtes Einwilligungssystem geschaffen, das jeden Tag mit Spam überschüttet und keinen anderen Zweck erfüllt, als der massiven Datenpanne im Herzen der Online-Werbung einen dünnen rechtlichen Deckmantel zu geben. Wir hoffen, dass die Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde die Online-Werbebranche endlich zu Reformen zwingen wird".

Bei der Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde handele es sich um einen Entscheidungsentwurf im Rahmen des "One-Stop-Shop"-Mechanismus der Datenschutz-Grundverordnung. Er werde nun mit einigen anderen europäischen Datenschutzbehörden geteilt, damit er fertiggestellt und durchgesetzt werden könne.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.11.2021 13:04
Quelle: Irish Council for Civil Liberties PM vom 5.11.2021

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