DMA: EU-Kommission stuft Apple in Bezug auf iPadOS als Gatekeeper ein
Die Europäische Kommission hat Apple in Bezug auf iPadOS, sein Betriebssystem für Tablets, als „Gatekeeper“ im Sinne des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA) eingestuft. Apple hat sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die DMA-Verpflichtungen durch iPadOS vollständig eingehalten werden.
Die Untersuchung
Am 5.9.2023 benannte die Kommission Apple als Gatekeeper für sein Betriebssystem iOS, seinen Browser Safari und seinen App Store. Am selben Tag leitete die Kommission eine Marktuntersuchung ein, um zu prüfen, ob Apples iPadOS – obwohl es die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte nicht erreicht – einen wichtigen Zugang für geschäftliche Nutzer zum Endverbraucher darstellt und daher als Gatekeeper benannt werden sollte.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Apple in Bezug auf iPadOS die Merkmale eines Gatekeepers aufweist, und zwar unter anderem:
- Die Zahl der Geschäftskunden von Apple übersteigt die quantitative Schwelle um das Elffache, während die Zahl der Endkunden nahe an der Schwelle liegt und in naher Zukunft voraussichtlich noch steigen wird.
- Die Endnutzer sind an iPadOS gebunden. Apple nutzt sein großes Ökosystem, um Endnutzer davon abzuhalten, zu anderen Betriebssystemen für Tablets zu wechseln.
- Geschäftskunden sind an iPadOS gebunden, weil es eine große und kommerziell attraktive Nutzerbasis hat und für bestimmte Anwendungsfälle, wie Spiele-Apps, wichtig ist.
Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse kam die Kommission zu dem Schluss, dass iPadOS für Unternehmen einen wichtigen Zugang zu den Endverbrauchern darstellt und dass Apple in Bezug auf das iPadOS eine gefestigte und dauerhafte Position innehat. Apple hat nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der DMA-Verpflichtungen in Bezug auf iPadOS sicherzustellen.
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Aufsatz:
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Daniel Zimmer / Jan-Frederick Göhsl, WUW 2024, 181
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