Gesetzentwurf des Bundesrates für Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.5.2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.
Klarstellung im Wettbewerbsrecht
Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der BGH hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem EuGH vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.
Datenschutz braucht das Wettbewerbsrecht nicht
Für die klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei Gründe:
- Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG sei nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle.
- Das Datenschutzrecht diene nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung.
- Gerade bei Datenschutzfragen sei die Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Konkurrenten besonders hoch.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.
Mehr zum Thema:
Aufsatz:
Der EuGH und Meta – Anwendung und Reichweite von datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Prüfung von nationalen Wettbewerbsbehörden
Philip Kempermann / Georg Thomas, DB 2023, 2227
Aufsatz:
Durchsetzung der DSGVO durch lauterkeitsrechtliche Verbandsklagen im Licht der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und der Verbandsklagerichtlinie
Benedict Kreitz, ITRB 2023, 186
Beratermodul Datenschutzrecht:
Das weitgreifende Komplettangebot zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht deckt die DSGVO, das TTDSG und das BDSG ab. Enthält zahlreiche integrierte Formulare zur direkten Bearbeitung. Mit Top-Inhalten aus dem C.F. Müller Verlag. Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare mit LAWLIFT! 4 Wochen gratis nutzen!