Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass die App-Store-Regeln des Unternehmens gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen. Demnach hindern die App-Store-Regeln von Apple App-Entwickler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken. Darüber hinaus hat die Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple eingeleitet. Die Kommission befürchtet, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschließlich der neuen "Core Technology Fee" von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte gewährleisten.

Vorläufige Beurteilung von Apples Lenkungsregeln für den App Store

Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) sollten Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben, ihre Kunden kostenlos über alternative, kostengünstigere Kaufmöglichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen den Kauf zu ermöglichen.

Apple hat derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch die Lenkungsregeln für den App Store. Die Kommission stellt vorläufig fest:

  • Keine dieser Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre Kunden frei zu lenken. So können die Entwickler beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um für Angebote auf alternativen Vertriebskanälen zu werben.
     
  • Bei den meisten Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch "Link-Outs", d. h. App-Entwickler können in ihrer App einen Link einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet, auf der er einen Vertrag abschließen kann. Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple auferlegten Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge abzuschließen.
     
  • Zwar kann Apple eine Gebühr dafür erhalten, dass die Entwickler über den App-Store einen neuen Kunden gewinnen, doch gehen die von Apple erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den Entwicklern eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.

Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilt die Kommission Apple ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt. Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, da Apple nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet.

Neue Untersuchung zur Nichteinhaltung von Apples Vertragsbedingungen

Die Kommission hat auch eine dritte Untersuchung der neuen Vertragsbedingungen von Apple für Entwickler eingeleitet, die Voraussetzung für den Zugang zu einigen der durch den DMA ermöglichten neuen Funktionen sind, insbesondere die Bereitstellung alternativer App-Stores oder die Möglichkeit, eine App über einen alternativen Vertriebskanal anzubieten. Apple hat bisher die Option beibehalten, die bisherigen Bedingungen zu unterzeichnen, die keinerlei alternative Vertriebskanäle zulassen.

Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen vertraglichen Anforderungen für App-Entwickler und App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 des EU-DSGVO und insbesondere gegen die darin enthaltenen Anforderungen an die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Weiteres Verfahren gegen Apple eingestellt

In einem anderen Verfahren hat die EU-Kommission beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von Apple in Bezug auf einige der Bedingungen, die es für bestimmte App-Entwickler für die Nutzung seines App Store im Europäischen Wirtschaftsraum gilt, einzustellen. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) darf Apple App-Entwickler nicht zur Nutzung seines In-App-Kaufsystems verpflichten und darf keine monetären und nichtmonetären Steuerungsbeschränkungen auferlegen. Angesichts dieser eindeutigen Verbote und zur Vermeidung mehrfacher Untersuchungen desselben Verhaltens hat die Kommission beschlossen, ihr Kartellverfahren einzustellen. Der heutige Abschlussbeschluss betrifft nicht die beiden anderen kartellrechtlichen Untersuchungen, die sich speziell auf Musikstreaming und E-Books/Audiobücher beziehen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2024 15:13
Quelle: EU-Kommission PM vom 24.6.2024

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