AG München v. 28.2.2024, 161 C 23096/23
Streit um angeblich „neue“ Autofelge auf eBay
Eine Autofelge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dass auf der Plattform eBay auch (wenn nicht sogar weit überwiegend) gebrauchte Waren zum Kauf angeboten werden, ist für den durchschnittlichen Nutzer auch nicht überraschend, sondern dürfte im Regelfall gerade der Grund sein, warum die Plattform - u.a. für die Suche nach einem „Schnäppchen“ im Vergleich zum sonstigen Preis - überhaupt genutzt wird.
Der Sachverhalt:
Der Kläger hatte im November 2023 über eBay vom Beklagten, einem gewerblichen Händler, eine original BMW-Felge zum Preis von 199,11 € erworben. Der Verkäufer versandte in der Folge die Felge jedoch nicht, sondern erstattete den Kaufpreis zurück. Der Kläger setzte dem Verkäufer dennoch eine Frist zur Lieferung der Felge. Nachdem die Frist verstrichen war, kaufte sich der Kläger bei einem BMW-Vertragshändler eine neue Felge zu einem höheren Preis und verlangte vom Beklagten die Erstattung der Mehrkosten i.H.v. 154,26 €.
In eBay war die Autofelge mit dem Artikelzustand „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ eingestellt. In der Artikelbeschreibung hieß es „eine neue Felge, aus der Demontage - Felge ist NEU“. In den allgemeinen Artikelzustandsbeschreibungen hieß es zur gewählten Kategorie weiterführend u.a.: „Ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren.“
Das AG wies die Schadensersatzklage ab.
Die Gründe:
Ein Schadensersatzanspruch wegen der Mehrkosten kann nur dann bestehen, wenn sich der nachträglich erworbene Gegenstand als gleichwertig darstellt. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Es lag gerade kein gleichwertiges Deckungsgeschäft vor.
Die Parteien hatten sich über eine neuwertige Felge geeinigt, die - wie ausdrücklich im Angebot bezeichnet - aus einer Demontage stammte, mithin bereits montiert und demontiert worden war. Somit hatten sich die Parteien gerade nicht - wie der Kläger meinte - über eine neue, vollkommen unbenutzte Felge geeinigt. Dies konnte bereits aus der Formulierung „aus der Demontage“ in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen werden. Zudem war die Felge nicht in der Kategorie „Neu“ eingestellt, die auf der Plattform eBay ebenfalls zur Verfügung steht, sondern in der Kategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“, in der neuwertige Waren gehandelt werden, bei denen es sich jedoch nicht um Neuware im engeren Sinne handelt.
Dass auf der Plattform eBay auch (wenn nicht sogar weit überwiegend) gebrauchte Waren zum Kauf angeboten werden, ist für den durchschnittlichen Nutzer auch nicht überraschend, sondern dürfte im Regelfall gerade der Grund sein, warum die Plattform - u.a. für die Suche nach einem „Schnäppchen“ im Vergleich zum sonstigen Preis - überhaupt genutzt wird. Neue Felgen und Felgen aus der Demontage fallen ersichtlich nicht in die gleiche Warenkategorie. Neue Felgen werden zu Neupreisen gehandelt, es handelt sich um völlig unbenutzte Neuware, in der Regel mit der entsprechenden Verkäufer- bzw. Herstellergarantie. Felgen aus der Demontage wurden - wie die eindeutige Bezeichnung verrät - bereits einmal montiert und demontiert, was auch bei sonstiger Neuwertigkeit einer Felge deren Marktwert bereits erheblich senkt.
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