Kurzer Nachtrag zu meinem letzten Post (Stiemerling, „UsedBook: Zum antiquarischen Erwerb von eBooks“, CRonline Blog v. 6.11.2012) in diesem Themenbereich: Der Firma Amazon ist ein Patent zugebilligt worden, das ein technisches Verfahren beschreibt, mit dem Käufer von eBooks diese unter gewissen Einschränkungen weitergeben (verkaufen, verleihen) können:
„When the user no longer desires to retain the right to access the now-used digital content, the user may move the used digital content to another user’s personalized data store when permissible and the used digital content is deleted from the originating user’s personalized data store. When a digital object exceeds a threshold number of moves or downloads, the ability to move may be deemed impermissible and suspended or terminated.“
(United States Patent No. 8,364,595 of 29 January 2013)
Es wird also ein Schwellwert (“threshold”) eingeführt, der angibt, wie oft digitaler Content weiterverkauft (oder ggf. verliehen) werden darf. In einem geschlossenen System wie iTunes oder Amazon kindle ist so ein Zähler pro Buch/Content und Kaufvorgang technisch einfach umzusetzen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Lösung im Sinne des aktuellen EUGH-Urteils (EuGH, Urt. v. 3.7.2012 – C-128/11, CR 2012, 498 – UsedSoft) zu gebrauchter Software wäre, da die geforderte Erschöpfung bei der von Amazon patentierten Lösung nicht komplett, sondern nur auf x Weiterverkäufe bezogen eintritt.
Was meinen die Juristen im Blog zu dieser Frage?