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Warnung vor Privacy Captcha fürs Impressum überzogen

avatar  Kai von Lewinski

Der Rat von Matthias Bergt, Privacy Captchas im geschäftlichen Verkehr wegen der Gefahr von Abmahnungen zu unterlassen (Bergt, „Privacy Captcha fürs Impressum – keine gute Idee“, CRonline Blog v. 27.10.2014), ist deutlich überzogen. Sinn und Zweck der Impressumspflicht ist es, im Falle von Rechtsverletzungen den Verantwortlichen schnell und leicht identifizieren und „an den Kanthaken“ bekommen zu können.

Identifikation wird durch Captchas nicht erschwert

Dies wird durch Captchas nicht erschwert. Entsprechend stellen die relevanten Gesetzeskommentare zu dem insoweit einschlägigen § 5 Telemediengesetz (TMG) auch nur auf die „optische Wahrnehmbarkeit“ ab, erklären also die Maschine-Mensch-Schnittstelle zur maßgeblichen. Soweit im älteren Schrifttum bis 2007 das Impressum als Grafikdatei für kritisch gehalten wurde, hing das mit der damals nicht flächendeckend gewährleisteten Darstellbarkeit aller Grafikformate in allen Browsern zusammen.

Kein Recht auf automatisierte Abmahnung

Maschine-Maschine-Schnittstellen, also die Kehrseite eines Verbots von Captchas, müssten erst dann vorgeschrieben werden, wenn auch elektronisch, also maschinengestützt, abgemahnt werden können soll. Eine vollautomatisierte Abmahnindustrie ist aber vom Gesetz erkennbar nicht gewollt, sodass der Medienbruch nicht nur wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, sondern Sinn und Zweck des Gesetzes gerade entspricht.

Siehe auch

Bergt, „Privacy Captcha fürs Impressum – keine gute Idee“, CRonline Blog v. 27.10.2014

2 Kommentare

  1. avatar timo
    Veröffentlicht 4.1.2015 um 15:16 | Permalink

    Wer einmal in der Praxis gesehen hat, was alles abgemahnt wird, kann sich nur verwundert die Augen reiben: Das Privacy Captcha soll als Impressum taugen? Haben Sie mal versucht, ein Captcha zu lösen? Ich scheitere oft dran. Ich bin dann froh, dass ich Reload klicken und einen neuen Versuch bekommen kann. Im Impressum soll es auch ohne Reload gehen? Da muss der Abmahner noch nicht mal darauf hinweisen, dass es auch Blinde gibt, die so ein Bild überhaupt nicht sehen können.

  2. avatar timo
    Veröffentlicht 4.1.2015 um 15:18 | Permalink

    Abgesehen vom Rechtlichen außerdem die Frage: Wenn ich als impressumspflichtiger kommerzieller Anbieter meine Kontaktdaten geheim halten will – was sage ich damit meinen potenziellen Kunden? Und was erreiche ich damit, wenn die Daten doch spätestens über irgendein Register zugänglich sind?

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