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WhatsApp Weichert?

avatar  Niko Härting

Der 20.2.2014 war für Schleswig-Holstein ein ganz besonderer Tag: Seit gestern ist nämlich die Kieler Datenschutzbehörde für den Messengerdienst WhatsApp zuständig. Dies allerdings nur so lange, wie es im äußersten deutschen Norden noch WhatsApp-Nutzer gibt. Geht es nach dem Kieler Behördernchef Thilo Weichert wird dies nicht mehr allzu lange der Fall sein: Kaum war der WhatsApp/Facebook-Deal über die Ticker gelaufen, ging mit heißer Nadel eine Pressemitteilung mit Amt und Siegel der Behörde hinaus. Thilo Weichert empfiehlt allen WhatsApp-Nutzern schon in der Ãœberschrift: „Wechseln“. Ein veritabler Boykottaufruf:

„ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: ‚Wechseln'“, Pressemitteilung des ULD v. 20.2.2014.

Hintergrund zu WhatsApp

Dass WhatsApp kein leuchtendes Vorbild ist, wenn es um den Datenschutz geht, ist eine Erkenntnis, dir keineswegs neu ist (Steinhau, „Whatsapp: Wie riskant ist der Messagingdienst?“, irights info v. 19.8.2013). Eine Datenschutzerklärung findet man auf der App nicht. Und wie die zahlreichen Kontakte in das Kontaktverzeichnis der App gelangen, wird dem Nutzer nicht erklärt. Der Messengerdienst liegt auf einer problematischen Schnittstelle zwischen Telekommunikations-, Telemedien- und Datenschutzrecht (vgl. Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins, Nr. 55/2013, „zur Anwendung des TKG auf neue Kommunika-tionsplattformen (bspw. WhatsApp)“, Dezember 2013).

Offenbarungen des ULD

All dies war Thilo Weichert bislang keine Pressemitteilung wert. Umso schriller klingen die Alarmglocken nach der Ãœbernahme durch Facebook. Weichert meint zu wissen, dass datenschutzbesorgte Facebook-Nutzer in der Vergangenheit (ausgerechnet) zu WhatsApp gewechselt sind und sich jetzt in den Armen eines Unternehmens wiederfinden, das Weichert mit schlanker Hand als „Datenmoloch“ bezeichnet. In schönstem Deutsch dichtet er:

„Dies ist insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind.“
[„ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: ‚Wechseln'“, Pressemitteilung des ULD v. 20.2.2014 (erster Absatz)]

Der „Moloch“ ist übrigens eine alttestamentarische Gottheit, der Eltern ihre Kinder opfern; siehe Wikipedia zu „Moloch (Religion)“.

Der offizielle Auftrag für Landesdatenschutzbeauftragte

In seinem Feldzug gegen Facebook hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte von Anfang an jedes Maß und jede Zurückhaltung vermissen lassen. Dass eine Landesbehörde nicht ohne Weiteres Boykottaufrufe verbreiten darf und von Verfassung wegen zur Sachlichkeit und Zurückhaltung verpflichtet ist, kümmerte Weichert nicht (Härting, „Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde“, CR 2011, 585 ff.). In schlechtem Four-Letter-Englisch verfasste er hastig eine Meldung mit der Ãœberschrift „Facebook sucks„:

Verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit

Anders als Facebook nahm das Apothekenrechenzentrum VSA die verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit nicht hin und erwirkte eine einstweilige Anordnung des VG Schleswig, die es Weichert untersagte, die VSA ebenso vollmundig wie haltlos zu bezichtigen, in einen der „größten Datenskandale der Nachkriegszeit“ verwickelt zu sein („Eingeschränkte Äußerungsfreiheit für unzuständige Landesdatenschutzbeauftragte“, CRonline News v. 13.11.2013).

WhatsApp in Zukunft?

Es bleibt abzuwarten, wie viele Bürger dem Aufruf Weicherts folgen und WhatsApp durch Betätigung des Löschbuttons für die Übernahme durch Facebook bestrafen. Einen einstweiligen Anordnungsantrag von Facebook braucht Weichert wohl nicht zu befürchten, da Facebook bislang stets geduldig war und Weichert bei seinen verfassungsrechtlichen Grenzerkundungen hat gewähren lassen. Gut für Weichert, der somit nicht befürchten muss, einen weiteren Prozess gegen Facebook mit Pauken und Trompeten zu verlieren.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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