Der 6. Senat des BVerwG hat heute über die Klagen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) verhandelt, die wir im eigenen Namen und für Reporter ohne Grenzen vor ca. zwei Jahren eingereicht hatten. Nach fünfstündiger Verhandlung sieht das Gericht weiteren Aufklärungsbedarf und kündigte Auflagen- oder Beweisbeschlüsse an.
Verwendung von Analyse-Software
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand VerAS, eine Software, die der BND für die Analyse von Metadaten nutzt. Auch Telefonate deutscher Bürger werden durch VerAS ausgewertet. Anwälte und Journalisten müssen daher befürchten, dass dem BND auf diese Weise vertrauliche Kommunikation mit Mandanten und Informanten bekannt wird.
Der BND gibt an, die Telefonnummern deutscher Bürger würden in VerAS „geixt“ und dadurch anonymisiert.
Das BVerwG zeigte sich nicht überzeugt, dass eine solche Maßnahme zum Schutz deutscher Bürger ausreicht. Es steht zu erwarten, dass Zeugen vernommen oder sogar ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.
Strategische Fernmeldeüberwachung
Soweit es in den Klagen um die strategische Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10-Gesetz ging, gab das Gericht zu erkennen, dass es – wir bereits 2014 (BVerwG, Urt. v. 28.5.2014, Az. 6 A 1/13, CR 2014, 579) – den Vollbeweis der eigenen Betroffenheit verlangt.
Diesen Teil der Klagen wird das BVerwG voraussichtlich heute noch abweisen.