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Die deutschen Ergänzungen der DSGVO („alles in einem Dokument“)

Das System mehrerer gesetzlicher Ebenen in der EU ist kompliziert. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erreicht diese Komplexität einen neuen Höhepunkt. Denn neben der DSGVO sind weiterhin nationale Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Man muss die Rechtstexte immer nebeneinander legen – eine nicht nur für Laien oder gelegentliche Rechtsanwender äußerst mühsame Ãœbung.

Vor diesem Hintergrund bieten wir hier zur Arbeitserleichterung alle gesetzlichen Ergänzungen des deutschen Gesetzgebers zur DSGVO „vor Ort“ in einem Dokument auf einen Blick. Berücksichtigt ist die endgültige Version des BDSG n.F.:

Deutsche Ergänzungen der DSGVO

Die Einzelregelungen des BDSG n.F. wurden jeweils an den Stellen in die DSGVO eingefügt, an denen der nationale Gesetzgeber den Regelungsauftrag des EU-Normgebers erfüllt oder von einer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Normen der DSGVO mit solchen nationalen Ergänzungsregelungen sind gelb markiert. Über die Frage, an welcher Stelle eine Regelung des BDSG n.F. innerhalb der DSGVO am besten zu verorten ist, lässt sich im Einzelfall sicher streiten. Manche Regelungen sind daher auch an mehreren Stellen eingefügt.