Eine auch für die Vertragspraxis auch im Softwarebereich wichtige Entscheidung hat das OLG München, Urt. v. 26.1.2012 – 23 U 3798/11, gefällt. Danach besagt die Vereinbarung der Schriftform nicht, dass eine Kündigung nicht per E-Mail ausgesprochen werden kann. Das OLG München stützt sich dabei zutreffend auf § 127 Abs. 2 S. 1 BGB. Nach dieser […]