Ob und inwieweit der Admin-C als Störer haftet für rechtswidrige Domainnamen bzw. für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der Domain stehen, ist seit Jahren streitig: Ohne zwischen einer Haftung für rechtswidrige Domainnamen und für rechtswidrige Inhalte zu unterscheiden, vertrat das OLG Stuttgart die Auffassung, der Admin-C sei nur bei einer sich aufdrängenden Rechtsverletzung […]