Das OLG Frankfurt v. 17.7.2017 – 5 U 152/16 (demnächst in CR mit Besprechungsaufsatz Welkenbach) hat das Urteil des LG Wiesbaden zu Scrum abgeändert und den Vergütungsanspruch zugesprochen. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem LoI und demVerfahren mit Einzelbeauftragung, monatlicher Abrechnung und Planung i.V.m. Ratenzahlungsvereinbarung. Eine Einordnung als Werkvertrag wurde dabei als nicht entscheidend angesehen […]