Das VG Mainz weist für die Praxis mit einem klugen Kriterium einen normativen Ausweg aus der Sackgasse zu den engen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien: Es kommt auf die Auswertungsabsicht an. Hintergrund: (zu) enge Rechtfertigungsgrundlagen Die Reichweite der strikten Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Datenkategorien in Art. 9 DSGVO wird häufig und zu Recht […]