Am 1.7.2013 tritt das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in Kraft (hierzu ausführlich Dalby, „Das neue Auskunftsverfahren nach § 113 TKG – Zeitdruck macht Gesetze“, CR 6/2013, 361ff.). Für die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) gilt dann Folgendes: Anlass einer Auskunft: Provider sind zur Auskunft über Bestandsdaten verpflichtet, wenn das BND dies für erforderlich erachtet zur Gewinnung von […]