Zum „klassischen“ IT-Vertragsrecht, insbesondere bei Erstellungs- und Anpassungsverträgen, gehört die Frage nach der Behandlung von drei spezifischen „Gegenständen“, nämlich „Pflichtenheft“, „Dokumentationen“ und „Quellcode“. Bei allen drei Gegenständen handelt es sich um fest im „EDV-Recht“ verankerte Institute. In den letzten Jahren hat sich jedoch einerseits unter organisatorisch/technischen Aspekten sehr viel getan. Andererseits sind kaum Entscheidungen zu […]