Kaum hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückgewiesen, wünscht man sich als Anwalt mit etwas IT-Sachverstand eine einstweilige Anordnung gegen das beA her: Denn um das beA weiter nutzen zu können, muss man „ein zusätzliches Zertifikat installieren“, für den „Kommunikationsaufbau zwischen Browser und beA-Anwendung“, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestern mitteilte. […]