Das EuGH-Urteil zu Safe Harbor hat Spuren im Trilog-Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung hinterlassen. Im Safe-Harbor-Urteil hatte der EuGH eine Reihe an Anforderungen an Datentransfers in Drittstaaten aufgestellt und Aussagen zur Kompetenzverteilung zwischen EU-Kommission und nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gemacht. Da der EuGH die Anforderungen unmittelbar aus der Grundrechtecharta ableitet, kann auch die geplante Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht hinter diesen […]