Die AGB-Klauseln, wonach auch indirekte Nutzung eine Lizenz erfordert, gibt es in AGB von Softwareanbietern schon lange. Besonders bekannt für die Verwendung entsprechender Klauseln sind die AGB der SAP. Inzwischen zeigen fundierte Vorschläge zur Handhabung in der Praxis, dass derartige AGB-Klauseln in vielen Konstellationen unwirksam sind. Wissenschaftliche Aufbereitung Kürzlich haben Metzger/Hoppen das Thema Nutzungsbeschränkungen in […]