Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 29. Juni 2023 entschieden, dass in zulässiger Weise erhobene offene Videoaufnahmen in Verfahren wegen schweren vorsätzlichen Pflichtverstößen grundsätzlich verwertbar sind (BAG v. 29.6.2023 – 2 AZR 296/22). Auf die Dauer der Speicherung kommt es dabei hingegen nicht unbedingt an. Die Vorinstanzen hatten die Verwertung der Videoaufnahmen als Beweismittel noch abgelehnt. Die […]