Beim Unternehmenskauf ist der Kundenstamm ein äußerst bedeutsamer Wert. Der Käufer setzt darauf, die Kundenbeziehungen fortzuführen. Dies geht nicht ohne Kundendaten. Ansatz der BayLDA Glaubt man der bayerischen Datenschutzbehörde, lassen sich bei einem Unternehmenskauf die Kundendaten nicht ohne Weiteres mit veräußern. Man müsse vielmehr in aller Regel jeden einzelnen Kunden um Erlaubnis fragen („Verstärkte Durchsetzung des Datenschutzes für Kundendaten bei Asset Deals“, […]