In der Vergangenheit waren deutsche Gerichte eher zurückhaltend, wenn es um den Ersatz immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO ging. Sie forderten den Nachweis eines konkreten und erheblichen immateriellen Nachteils. Einen Ãœberblick findet hierzu man etwa bei Wybitul NJW 2019, 3265, Immaterieller Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen. Der Beitrag ist hier gratis abrufbar. Mittlerweile zeichnet sich in der neueren […]