Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ vorgelegt (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.10.2012). Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, von TK-Providern Auskünfte zu erlangen, mit deren Hilfe die Nutzer dynamischer IP-Adressen identifiziert werden können. Es geht somit maßgeblich um die De-Anonymisierung der Internetnutzung. Besucher von Internetseiten, Nutzer von Chats […]